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Gegenstand

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categories: Themenbereich_Allgemein Alphabet_G Status_Extern_kommuniziert
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> Objektiv vorhandene, abgegrenzte und identifizierbare Einheit 

> Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtueller oder physischer Natur sein

> Anmerkung 2: Ein Gegenstand kann sein: Gerät, Subsystem, Software, Plan, Lebewesen, Organisation oder Ähnliches

> Anmerkung 3: Ein Gegenstand hat einen Lebenslauf

> Quelle: IEV-351


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Reifegrad
:   ![](3green.png)

Priorität
:   
Todo
:   
Kommentare
:   
    - Sitzung 1.9.17
        - Englische Übersetzung überprüfen: Thing/Object statt Item
    - Gegenstand mit Bekanntheit = Entität
    - Gegenstand = Asset (Rückmeldung SG2)
    - Vorschlag ZVEI SG2: Sonderfall beschreiben: Software-Bibliothek als Gegenstand
    - Sitzung 29.06.2015: 
        - Eine Instanz kann ein einzelner Gegenstand, ein einzelnes Lebewesen, ein einzelner Ort sein.
        - Anmerkung 2: Eine Instanz kann virtuell oder physisch sein (muss nicht zwingend physisch existieren).
        - Definition Gegenstand: Betrachtungsgegenstand
    - IIC input: person, an organization, a device, a subsystem, or a group of such items
    - physical object, Note: In the term ‘Internet of Things’, thing denotes the same concept as a physical entity.
    - Definition vor SItzung am 9.11.15:
        - Lebewesen, Organisation, Ort, Gerät, Subsystem, Software oder Ähnliches mit Existenz und Lebenslauf 
        - Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtuell oder physisch existieren

Kategorie
:   Allgemein
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