--- categories: Themenbereich_Allgemein Alphabet_G Status_Extern_kommuniziert toc: no ... > Objektiv vorhandene, abgegrenzte und identifizierbare Einheit > Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtueller oder physischer Natur sein > Anmerkung 2: Ein Gegenstand kann sein: Gerät, Subsystem, Software, Plan, Lebewesen, Organisation oder Ähnliches > Anmerkung 3: Ein Gegenstand hat einen Lebenslauf > Quelle: IEV-351 --- Reifegrad : ![](3green.png) Priorität : Todo : Kommentare : - Sitzung 1.9.17 - Englische Übersetzung überprüfen: Thing/Object statt Item - Gegenstand mit Bekanntheit = Entität - Gegenstand = Asset (Rückmeldung SG2) - Vorschlag ZVEI SG2: Sonderfall beschreiben: Software-Bibliothek als Gegenstand - Sitzung 29.06.2015: - Eine Instanz kann ein einzelner Gegenstand, ein einzelnes Lebewesen, ein einzelner Ort sein. - Anmerkung 2: Eine Instanz kann virtuell oder physisch sein (muss nicht zwingend physisch existieren). - Definition Gegenstand: Betrachtungsgegenstand - IIC input: person, an organization, a device, a subsystem, or a group of such items - physical object, Note: In the term ‘Internet of Things’, thing denotes the same concept as a physical entity. - Definition vor SItzung am 9.11.15: - Lebewesen, Organisation, Ort, Gerät, Subsystem, Software oder Ähnliches mit Existenz und Lebenslauf - Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtuell oder physisch existieren Kategorie : Allgemein Gruppen-Feedback :