Revision a81c758db376908f69cb906ab0369be01188b874 (click the page title to view the current version)
Gegenstand
Objektiv vorhandene, abgegrenzte und identifizierbare Einheit
Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtueller oder physischer Natur sein
Anmerkung 2: Ein Gegenstand kann sein: Gerät, Subsystem, Software, Plan, Lebewesen, Organisation oder Ähnliches
Anmerkung 3: Ein Gegenstand hat einen Lebenslauf
Quelle: IEV-351
- Reifegrad
- Priorität
- Todo
- Kommentare
- Sitzung 1.9.17
- Englische Übersetzung überprüfen: Thing/Object statt Item
- Gegenstand mit Bekanntheit = Entität
- Gegenstand = Asset (Rückmeldung SG2)
- Vorschlag ZVEI SG2: Sonderfall beschreiben: Software-Bibliothek als Gegenstand
- Sitzung 29.06.2015:
- Eine Instanz kann ein einzelner Gegenstand, ein einzelnes Lebewesen, ein einzelner Ort sein.
- Anmerkung 2: Eine Instanz kann virtuell oder physisch sein (muss nicht zwingend physisch existieren).
- Definition Gegenstand: Betrachtungsgegenstand
- IIC input: person, an organization, a device, a subsystem, or a group of such items
- physical object, Note: In the term ‘Internet of Things’, thing denotes the same concept as a physical entity.
- Definition vor SItzung am 9.11.15:
- Lebewesen, Organisation, Ort, Gerät, Subsystem, Software oder Ähnliches mit Existenz und Lebenslauf
- Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtuell oder physisch existieren
- Sitzung 1.9.17
- Kategorie
- Allgemein Gruppen-Feedback