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Gegenstand

Objektiv vorhandene, abgegrenzte und identifizierbare Einheit

Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtueller oder physischer Natur sein

Anmerkung 2: Ein Gegenstand kann sein: Gerät, Subsystem, Software, Plan, Lebewesen, Organisation oder Ähnliches

Anmerkung 3: Ein Gegenstand hat einen Lebenslauf

Quelle: IEV-351


Reifegrad
Priorität
Todo
Kommentare
  • Sitzung 1.9.17
    • Englische Übersetzung überprüfen: Thing/Object statt Item
  • Gegenstand mit Bekanntheit = Entität
  • Gegenstand = Asset (Rückmeldung SG2)
  • Vorschlag ZVEI SG2: Sonderfall beschreiben: Software-Bibliothek als Gegenstand
  • Sitzung 29.06.2015:
    • Eine Instanz kann ein einzelner Gegenstand, ein einzelnes Lebewesen, ein einzelner Ort sein.
    • Anmerkung 2: Eine Instanz kann virtuell oder physisch sein (muss nicht zwingend physisch existieren).
    • Definition Gegenstand: Betrachtungsgegenstand
  • IIC input: person, an organization, a device, a subsystem, or a group of such items
  • physical object, Note: In the term ‘Internet of Things’, thing denotes the same concept as a physical entity.
  • Definition vor SItzung am 9.11.15:
    • Lebewesen, Organisation, Ort, Gerät, Subsystem, Software oder Ähnliches mit Existenz und Lebenslauf
    • Anmerkung 1: Ein Gegenstand kann virtuell oder physisch existieren
Kategorie
Allgemein Gruppen-Feedback