Rechteverwaltung

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    • Verwaltung = Administrative Tätigkeiten
    • Die Rechteverwaltung, auch Benutzerautorisierung genannt, regelt in einem Softwaresystem die individuelle Zuteilung von Rechten auf einzelne Benutzer. Für die Vergabe der verschiedenen Rechte können allgemeine Benutzerprofile wie Administrator, Benutzer und Interessent angelegt werden. Mehrere User können durch die individuelle Rechtevergabe gleichzeitig an einem Softwaresystem arbeiten, ohne dass Inhalte geändert werden, auf welche sie keinen Zugriff haben dürfen. Voraussetzung hierfür ist die Benutzerverwaltung, d.h. die zuvor erfolgreich durchgeführte Benutzeridentifizierung am Server [https://glossar.hs-augsburg.de/Rechteverwaltung]
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