--- categories: Themenbereich_Industrie_40 Alphabet_R Status_in_Arbeit WORK_DISCUSS toc: no ... > Definition folgt > Anmerkung 1: x ### Quelle > - > - --- # Rights > Englische Definition folgt > Note 1: x ### source > - > - Reifegrad : ![](red.png) Priorität : - Todo : Kommentare : - Recherche zur Definition: - Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen; Rechtsordnung [Duden] - (1) Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung, auch objektives Recht genannt (2) Die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, der Anspruch aufgrund einer Anspruchsgrundlage. [Gabler Wirtschaftslexikon] Kategorie : ? Gruppen-Feedback :